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Medienerklärung der UN
Mittwoch, 26. Januar 2022

17.-26. Januar 2022, 

Genf, den 26. Januar 2022

  1. Die Arbeitsgruppe von Sachverständigen für Menschen afrikanischer Abstammung der Vereinten Nationen (United Nations Working Group of Experts on People of African Descent, WGEPAD) dankt der Schweizer Regierung für die Einladung zu einem Länderbesuch und für ihre Zusammenarbeit. Wir danken dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten für die Organisation des Besuchs.

  2. Die in dieser Erklärung geäusserten Ansichten haben vorläufigen Charakter. Unser Abschlussbericht wird dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im September 2022 vorgelegt werden.

  3. Während des Besuchs hat die Arbeitsgruppe die Menschenrechtssituation von Menschen afrikanischer Abstammung in der Schweiz beurteilt und Informationen über die Formen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz gesammelt, denen diese ausgesetzt sind. Die Arbeitsgruppe untersuchte Massnahmen und Mechanismen zur Verhinderung von systematischer Rassendiskriminierung und zum Schutz der Opfer von Rassismus,sowie Reaktionen auf verschiedene Formen von Diskriminierung.

  4. Im Rahmen ihrer Erkundungsmission besuchte die Arbeitsgruppe die Bern, Zürich, Lausanne und Genf. Sie traf sich mit hohen Beamtinnen und Beamten der Schweizer Bundes-und Kantonsregierungen, mit Parlamentariern des Ständerats, mit Beamtinnen und Beamten der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter, des Bundesamts für Statistik und anderen,sowie mit Strafverfolgungsbehörden auf Bundes-, Kantons-und Gemeindeebene. Sie traf sich ausserdemmit Politikern afrikanischer Abstammung auf kommunaler Ebene in Genf und besuchte auch die Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Zürich und das Centre de la Blécherette der Waadtländer Kantonspolizei in Lausanne.

  5. Die Arbeitsgruppe traf sich darüber hinausmit Vertretern der Zivilgesellschaft afrikanischer Abstammung. Wir danken der Zivilgesellschaft, den Menschenrechtsverteidigerinnen und - verteidigern, Anwälten und Akademikerinnen,sowie den Afrikanerinnen und Afrikanern und Menschen afrikanischer Abstammung in den verschiedenen Kantonen, einschliesslich der Familien betroffener Gemeinschaften und Einzelpersonen, die ihre Erfahrungen mit uns geteilt haben. Wir begrüssen ihre Bemühungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte von Menschen afrikanischer Abstammung in der Schweiz.

  6. Die Arbeitsgruppe begrüsst die bewährten Praktiken und die positiven Schritte, die unternommen wurden, um die Menschenrechte von Menschen afrikanischer Abstammung in der Schweiz zu garantieren, einschliesslich der folgenden: a. Die Schritte in Richtung einer funktionsfähigen nationalen Menschenrechtsinstitution. b. Die Tatsache, dass die Schweiz während des Länderbesuchs die Erklärung und das Aktionsprogramm von Durban (2001) als umfassenden Rahmen und solide Grundlage für die Bekämpfung des Rassismus anerkannt hat. c. Die Lancierung der Internationalen Dekade der Menschen afrikanischer Abstammung im Jahr 2020 in Zürich. d. Die geplante Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses für die Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung vom Dezember 2021. e. Die strafrechtliche Verfolgung, auch von Politikern, wegen Aufstachelung zum Rassenhass im öffentlichen Raum oder in öffentlichen Einrichtungen. f. Finanzierte zivilgesellschaftliche Projekte von Menschen afrikanischer Herkunft, die die kantonalen Integrationsprogramme ergänzen und die Integrationsbemühungen auf die Aufnahmegesellschaft ausrichten, z.B. das Projekt Farafina in der Waadt, der Lauf gegen Rassismus in Zürich sowie die Woche gegen Rassismus in mehreren Kantonen und Städten. g. Entstehen eines öffentlichen Diskurses zwischen dem Staat und der Zivilgesellschaft über die Präsenz rassistischer und/oder kolonialer Symbole im öffentlichen Raum. h. Das besondere Augenmerk, das die Stadt und der Kanton Genf auf den Anti-Schwarzen-Rassismus als besondere Form der Menschenrechtsverletzung legen. Das Genfer Stadtparlament hat eine Haushaltslinie für den Kampf gegen Anti-Schwarzen Rassismus genehmigt, sowie zwei zusätzliche Haushaltslinien für die UPAF (Université Populaire Africaine en Suisse, Afrikanische Volkshochschule Schweiz) und das Couleur Café Festival. Die Menschenrechtskommission des Kantons Genf kann in jeder Angelegenheit Untersuchungen und Ermittlungen einleiten und prüft derzeit Anträge undGesetzesentwürfe, die sich speziell mit dem Rassismus gegen Schwarze befassen (spezifischer Aktionsplan), sowie die Frage der geografischen Orte, deren Namen mit dem Kolonialismus, dem Handel mit versklavten Afrikanern und dem Rassismus in Verbindung stehen. Die Beratungsstelle Listening Against Racism (Zuhören gegen Rassismus) unter der Leitung des Integrationdienstes Bureau pour l'intégration des Etrangers (BIE) bietet Raum für Dialog, Unterstützung und Beratung. i. Im Rahmen der vom Kanton Genf einberufenen Konsultationen, an denen ausschliesslich Menschen afrikanischer Abstammung aus der gesamten Diaspora teilnahmen, wurden nach den öffentlichen Forderungen nach Veränderungen im Jahr 2020 zwölf Massnahmen formuliert, die in die Antirassismus-Aktivitäten des Kantons einfliessen sollen.

  7. Trotz der oben erwähnten positiven Massnahmen ist die Arbeitsgruppe besorgt über die weit verbreitete Rassendiskriminierung und die Menschenrechtssituation von Menschen afrikanischer Abstammung in der Schweiz.

  8. Obwohl die Schweiz die meisten internationalen Menschenrechtsinstrumente, die für die Rassismusbekämpfung relevant sind, ratifiziert hat und sich zu ihren vertraglichen Verpflichtungen bekennt, schien dies auf kantonaler Ebene oft nicht anerkannt zu werden, und Bundesbeamte beriefen sich auf einen Mangel an Aufsicht oder Befugnissen in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Kantone fallen, darunter Bildung, Gesundheit und Polizeiarbeit. Die Distanz zwischen der Zuständigkeit des Bundes für die Menschenrechte und der Tätigkeit der Kantone wurde als strukturelles Hindernis für die Bemühungen um Rassengerechtigkeit genannt, auch wenn Angelegenheiten mit staatlicher Priorität, wie Polizeiausbildung und Asylverfahren, wirksamauf Bundesebene geregelt sind. Die Menschenrechte können auch in einem dezentralen, föderalistischen System erfüllt werden.

  9. Die Reaktion auf und die Behandlung von Menschen afrikanischer Abstammung wird nicht unbedingt durch die schweizerische Staatsangehörigkeit gemildert. Im Gegentei l, in der Schweiz geborene/eingebürgerte Menschen afrikanischer Abstammung werden als Migranten, Ausländer und/oder Flüchtlinge –also als die anderen –wahrgenommen.

  10. Die Arbeitsgruppe hat festgestellt, dass der normative und institutionelle Rahmen für den Umgang mit rassistischen Handlungen und Unterlassungen unzureichend ist. Viele der bestehenden Mechanismen haben kein Mandat, verbindliche Entscheidungen oder Empfehlungen abzugeben, und die Gerichte bieten für viele keine sinnvolle Alternative.

  11. Die Verbindungen der Schweiz zum Kolonialismus und zum Handel mit versklavten Afrikanerinnen und Afrikanern sowie deren Bedeutung für moderne Erscheinungsformen der Rassendiskriminierung werden nur ungenügend anerkannt. Der heutige Reichtum der Schweiz ist direkt mit den Hinterlassenschaften der Versklavung verbunden. Schweizer Banken investierten massiv in den Sklavenhandel und in die Institutionen der Versklavung sowie in das Apartheid-System. Die Textil-, Schokoladen- und Kaffeeindustrie haben die Versklavung und den Kolonialismus instrumentalisiert.

  12. Die Schweiz verfügt nicht über nach Rassen aufgeschlüsselte Daten. Dies ist ein grundlegendes Hindernis, um anhaltende und schwerwiegende Rassendiskriminierung und Ungerechtigkeit in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Beschäftigung, Wohnen, Haft, Rechtspflege und mehr zu erkennen und zu bekämpfen.

  13. Ein junger Mensch afrikanischer Abstammung sagte der Arbeitsgruppe: "Als Kind aufzuwachsen und sich selbst nicht in Positionen vertreten zu sehen, hat Auswirkungen". Von wenigen Ausnahmen abgesehen sind Menschen afrikanischer Abstammung in vielen Bereichen der Schweizer Gesellschaft generell unterrepräsentiert. Die Arbeitsgruppe beanstandet, dass Personen afrikanischer Abstammung sogar in den Mechanismen unterrepräsentiertsind, die zur Bekämpfung von Rassismus gegen sie eingerichtet wurden. Einige Personen afrikanischer Abstammung, die es in die höheren Ränge der Schweizer Gesellschaft geschafft haben, sehen sich Rassismus ausgesetzt, was einige von ihnen dazu veranlasst hat, sich zurückzuziehen.

  14. Die Arbeitsgruppe hörte schockierende Berichte über Polizeibrutalität und die Erwartung von Straffreiheit für polizeiliches Fehlverhalten, die sich über Jahrzehnte erstrecken. Die weltweite Forderung nach einer Polizeireform im Jahr 2020 scheint sich nicht auf die Polizeipraktiken ausgewirkt zu haben, mit der wichtigen Ausnahme der Konsultationen, die in Genf stattfanden.

  15. Polizeiliche Massnahmen im Zusammenhang mit Drogen, einschliesslich Strassenkontrollen und Durchsuchungen, zielen unverhältnismässig stark auf junge Männer afrikanischer Abstammung ab. Racial Profiling und Polizeikontrollen von jungen Schwarzen haben eine demütigende, kriminalisierendeund stigmatisierende Wirkung. Menschen afrikanischer Abstammung berichteten von öffentlichen Leibesvisitationen, die ungestraft durchgeführt wurden. Die Polizeikräfte haben bei ihren Massnahmen zur Bekämpfung des Drogenhandels vor allem schwarze Männer, insbesondere junge Menschen, ins Visier genommen. Zu den öffentlichkeitswirksamen Polizeieinsätzen gehören brutale Verhaftungen, Racial Profiling, erniedrigende und entwürdigende Behandlungen und die Verstärkung negativer Rassenstereotypen in der Öffentlichkeit.

  16. Die Arbeitsgruppe hat mit der Familie von Nzoy Roger Wilhelm gesprochen, der 2021 auf einem Bahnsteig in Morges von der Polizei getötet wurde. Sie hat auch die Fälle von Mike Ben Peter, Lamin Fatty, Herve Mandundu, Mohammed Wa Baile und Omar Mussa Ali aufmerksam verfolgt. Einige dieser Fälle stehen für die tragischsten Folgen der Racial Profiling-Praxis. In jedem dieser Fälle bestehen nach wie vor beunruhigende Hindernisse für den Zugang der Opfer und ihrer Familien zur Justiz. Die Familien waren gezwungen, teure Anwälte und Sachverständige zu engagieren, "enge Beziehungen" nachzuweisen, um ihre Ansprüche geltend zu machen, und sich systematisch mit dempolizeilichenArgument der Notwehr konfrontiert zu sehen.

  17. Die Arbeitsgruppe wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht ratsam ist, von Menschen afrikanischer Abstammung Beschwerden über Rassismus einzureichen. Es wird häufig überRepressalien und Gegenanzeigen seitens der Polizei sowie fehlende Rechtsmittel berichtet.

  18. Obwohl die Waadtländer Polizei den Bürgern vorschlug, polizeiliches Fehlverhalten zu filmen und zu melden, hörte die Arbeitsgruppe bei ihren Nachforschungen zum Vorkommen von Racial Profiling und polizeilichem Fehlverhalten direkte Berichte über Verhaftungen und strafrechtliche Verfolgung wegen des Filmens von Polizisten sowie über die Verhängung von hohen Geld- und Bewährungsstrafen in diesem Kanton.

  19. Die Arbeitsgruppe stellte fest, dass der Dialog über systemischen Rassismus oder den Einfluss negativer Rassenstereotypen auf die Entscheidungsfindung von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichten unzureichend ist, was zu einer Kultur der Verleugnung führt, die Rechenschaftspflicht und Reformen behindert.

  20. Es gibt keine angemessene Unabhängigkeit bei der Untersuchung und Verfolgung von polizeilichem Fehlverhalten, Brutalität und Tötungen. In der Praxis behindert die Nähe von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz sowie die Ausübung des Ermessensspielraums der Staatsanwaltschaft eine unabhängige Untersuchung des polizeilichen Verhaltens und die Trennung der Rollen und beeinträchtigt die Wahrscheinlichkeit einer fairen Anhörung und einer fairen Behandlung. Der Kanton Genf verfügt über eine Abteilung für interne Angelegenheiten, die zwar dem dem kantonalen Chefankläger Bericht erstatten, in der polizeiliches Fehlverhalten aber von der Polizei selbst untersucht wird.

  21. Die Situation von Brian K. ist die einer gestohlenen Kindheit und einer überlagerten Erwachsenen-Identität mit starken rassistischen Konnotationen. Die Arbeitsgruppe traf sich mit Brian K. persönlich in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Zürich. Rassendiskriminierung und Ungerechtigkeit sind in jederPhase dieses Falles offensichtlich, einschliesslich der Verweigerung der Kindheit, des Zugangs zur Familie und der Bildung, die für weisse Schweizer Kinder in Gesetz, Politik und Wertvorstellungen vehement geschützt werden. Die verschärften und extremen Strafen, einschliesslich jahrelanger Isolationshaft, deuten auch auf eine starke Präsenz von negativen Rassenstereotypen und rassistischen Vorstellungen über schwarze Männer hin, selbst als Kinder. Aus diesen und weiteren Gründen ist die Situation von Brian K. ein krasses Beispiel für systemischen Rassismus in der Schweiz. Angesichts der ausdrücklichen Bedenken des UN-Sonderberichterstatters für Folter und der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen nimmt die Arbeitsgruppe von Sachverständigen für Menschen afrikanischer Abstammung die Aufhebung des kantonalen Beschlusses zur Kenntnis, um menschenwürdige Haftbedingungen zu gewährleisten.

  22. Mehrere inhaftierte Personen berichteten von verbalen Belästigungen, Gewalt und Provokationen durch das Gefängnis-und Sicherheitspersonal, einschliesslich der ungestraften Verwendung von rassistischen Beleidigungen und negativen rassistischen Stereotypen.

  23. Die Arbeitsgruppe erfuhr von den vielfältigen Auswirkungen der Rassendiskriminierung auf das Recht auf Gesundheit. Menschen afrikanischer Abstammung sind aufgrund der zusätzlichen Anstrengungen, die sie unternehmen müssen, um ihr Leben zu führen, einer erheblichen körperlichen und mentalen Belastung ausgesetzt. Die begrenzte gesellschaftlicheund wirtschaftliche Mobilität schränkt auch ihre Möglichkeiten ein, sich eine Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung zu leisten. Medizinische Fachkräfte sind nicht mit Patientenmodellen von Menschen afrikanischer Abstammung konfrontiert; sie sind daher nicht in der Lage, Krankheitssymptome am Körper von Personen afrikanischer Herkunft zu interpretieren. Fehldiagnosen sind keine Seltenheit. Krankheiten, von denen Menschen afrikanischer Herkunft betroffen sind, wie z. B. Sichelzellenanämie, Präeklampsie und Myome, werden im Gesundheitssystem nicht ausreichend beachtet. Die Sprachmittlung im Gesundheitssystem ist unzureichend und wird den Krankenhäusern überlassen. Die Arbeitsgruppe wurde darüber informiert, dass Ärzte und Patienten mit Gesten auskommen müssen. Es wird berichtet, dass rassistische Stereotypen die Erfahrungen von Menschen afrikanischer Abstammung im Gesundheitssektor beeinflussen.

  24. Im Gesundheitssektor kann das Versäumnis von Ärzten, ihre eigenen rassistischen Überzeugungen zu hinterfragen, Gesundheit und Leben gefährden. Viele Menschen afrikanischer Abstammung sind auf Missachtung oder Vernachlässigung gestossen, wenn sie dem medizinischen Personal Krankheiten, Schmerzen oder Symptome beschrieben. Frauen afrikanischer Abstammung mit Erkrankungen wie Myomen, die bei schwarzen Frauen häufig vorkommen, berichteten, dass die unerträglichen Schmerzen heruntergespielt wurden, bis eine Notoperation notwendigwurde. Es wird berichtet, dass Frauen afrikanischer Abstammung während der Wehen weniger gut betreut werden, weil fälschlicherweise angenommen wird, sie seien für die Geburt geschaffen, könnten Schmerzen besser ertragen und würden in ihrer Schmerzschilderung übertreiben. In mehreren Kantonen wurde bei Frauen afrikanischer Abstammung das Mittelmersyndrom diagnostiziert, eine medizinische Abkürzung für "dramatisch". Frauen afrikanischer Abstammung berichteten von Fehldiagnosen, von invasiven Eingriffen ohne Vorankündigung oder Zustimmung und von unterlassenen Untersuchungen auf Präeklampsie, was zum Verlust der Schwangerschaft führte. Obwohl die Ärzte kein Interesse oder Fachwissen über rassistische Aspekte der Müttergesundheit zeigten, kommt es Berichten zufolge regelmässig zu rassistisch unangemessenem Verhalten, einschliesslich intersektioneller Gewalt. LGBTI-Jugendliche afrikanischer Abstammung berichteten ebenfalls von Schwierigkeiten beim Zugang zu angemessener Gesundheit und Beratung, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Eine LGBTI-Person afrikanischer Abstammung berichtete über unangemessene rassistische Anfragen von sieben verschiedenen Ärzten, die ihre Schwangerschaft mitbetreut haben.

  25. Chronischer rassistischer Stress war ein bedeutendes Problem für Menschen afrikanischer Abstammung, das manchmal durch Gesundheitsmassnahmen noch verschlimmert wurde. So wurde beispielsweise einer Frau, die wegen chronischen rassistischen Stresses aufgrund langanhaltenderrassistischer Belästigung am Arbeitsplatz Hilfe suchte, von ihrem Psychologen geraten, von Gold-zu Silberschmuck zu wechseln, damit dieser besser zu ihrer Hautfarbe passt, und zu überlegen, ob ihre Kleidung am Arbeitsplatz angemessen sei.

  26. Die Arbeitsgruppe hörte mehrere Berichte über Eingriffe von seiten der Kinderschutzbehörde und die unfreiwillige Wegnahme von Kindern von ihren Eltern mit rassistischen Begründungen, die zur Rechtfertigung dieser aussergewöhnlichen Entscheidungen vorgebracht wurden. In einigen Fällen wurden Sachbearbeiter oder Vormünder eingesetzt, die Entscheidungen trafen, ohne mit den Kindern gesprochen zu haben, die Herkunft der Kleidung und des Eigentums der Eltern in Frage stellten und Schwierigkeiten in der Schule als Versagen der Eltern interpretierten, obwohl die Schulen es versäumt hatten, mit den Eltern zu kommunizieren.

  27. Die Arbeitsgruppe hörte von fast jeder Person afrikanischer Abstammung, mit der sie zusammentraf, Berichteüber rassistische Diskriminierung im Bildungswesen. Dazu gehören unter anderem rassistische Verunglimpfungen, Belästigungen und Provokationen und das Herausgreifen von Kindern afrikanischer Abstammung, die auf Rassismus reagieren, und nicht derjenigen, die rassistische Handlungen begehen, aber auch unverhältnismässige Strafmassnahmen und rassistisch geprägte Entscheidungen in Schulen und anUniversitäten, eine schlechtere Benotung von Schülern afrikanischer Abstammung, die Verwendung von Illustrationen, die rassistische Hierarchien veranschaulichen, die ungenaue oder falsche Darstellung der Geschichte der Versklavung von Afrikanern in Lehrplänen und Diskriminierung in der klinischen Praxis, usw.

  28. Autoren und Autoren afrikanischer Abstammung sind in den Schweizer Lehrplänen weitgehend abwesend. Studierende berichten, dass sie kritisiert und bestraft werden, wenn sie sich stark auf Autoren afrikanischer Abstammung stützen, selbst im Bereich Afrikastudien, und dass davon ausgegangen wird, dass weisse Autoren einen Massstab für rassische Glaubwürdigkeit bieten.

  29. Eltern von Kindern afrikanischer Abstammung berichteten über rassistisches Fehlverhalten und rassistische Entscheidungen gegenüber ihren Kindern. Wenn sie Bedenken äusserten, wurden die Kinder oft von den Schulen ausgeschlossen. Berichten zufolge wurden Schüler afrikanischer Abstammung in Sonderklassen gesteckt, ihnen wurde gesagt, dass Menschen afrikanischer Abstammung nicht mathematisch begabt seien, sie wurden vom naturwissenschaftlichen Unterricht ferngehalten, und auch sonst waren sie schädlichen rassistischen Stereotypen und Annahmen über ihre Fähigkeiten ausgesetzt. Ein beidhändiges Kind musste jahrelang zu einem Psychologen gehen.

  30. Die strengen Integrationsanforderungen können die Prekarität verstärken. So zögern die Menschen beispielsweise, soziale Hilfe in Anspruch zu nehmen, weil sie befürchten, dass ihre Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängert werden könnte. In einigen Fällen äusserten die Behörden die Erwartung, dass die Integration Auswirkungen auf private religiöse Überzeugungen haben könnte. Migranten afrikanischer Abstammung werden beim Zugang zu formeller Beschäftigung und bei der beruflichen Eingliederung immer wieder diskriminiert.

  31. Menschen afrikanischer Abstammung berichteten über Diskriminierung aufgrund der Beschaffenheit ihres Haars, eine unangemessene Belastung, die die schwarze Identität unterdrückt und die weisse Vorherrschaft aufrechterhält. Die formellen und informellen Bekleidungs- und Pflegevorschriften, die eine natürliche Haartracht verbieten, wurden als Rechtfertigung für den Ausschluss von Menschen afrikanischer Abstammung von der Beschäftigung herangezogen.

  32. Menschen afrikanischer Abstammung haben erhebliche Schwierigkeiten, private Miet- und Wohnverhältnisse zu sichern. Regierungsbeamte räumten ein, dass sie nicht in der Lage sind, die Nichtdiskriminierung durch private Vermieter zu gewährleisten, da diese als Risikoträger betrachtetwerden und das Recht haben, ihre Mieter auszuwählen.

  33. Die Arbeitsgruppe hörte die Berichte über den Leidensweg von Asylbewerbern aus Eritrea, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die jahrelang in prekären Verhältnissen gestrandet sind. Die überfüllten Zentren befinden sich in abgelegenen Gegenden, in denen der Zugang zu medizinischer Versorgung und Beschäftigung erschwert ist. Diese ungünstige Behandlung, mit der die Menschen dazu gebracht werden sollen, das Schweizer Staatsgebietzu verlassen, führt zu Verzweiflung und verschlimmert das Leid der kleinen Kinder, deren Eltern sich in dieser Situation befinden.

  34. Die Verwendung von rassistischen Hassreden in der politischen Rhetorik ist eine besonders giftige Form des Rassismus. Die Zivilgesellschaft lieferte Beispiele, darunter die politische Schäfchenplakat-Kampagne, die von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) im Jahr 2007 geführt wurde. Viele Kampagnen fördern die Verschärfung der Migrationspolitik, indem sie herabsetzende Bilder oder Rhetorik gegen schwarze Menschen in der Schweiz verwenden.

  35. Das Erbe der legalisierten Rassenhierarchie und des rassistischen "Humors" schafft ein günstiges Umfeld für die Belästigung und Gewalt, der viele Menschen afrikanischer Abstammung ausgesetzt sind. Menschen afrikanischer Abstammung berichteten von der Sexualisierung durch die Polizei bei Leibesvisitationen und von Lehrern, die in der Schule Spiele wie "Wer hat Angst vor dem schwarzen Mann" durchführten.

  36. Schädliche Rassenstereotypen wurden durch die Ermessensfreiheit der Medien bei der Gestaltung von Themen und der Auswahl von Fotos verstärkt, die das Bild der Öffentlichkeit von Menschen afrikanischer Abstammung prägen und aufrechterhalten. Obwohl die Regierung über ein neues Engagement für Menschen afrikanischer Abstammung berichtet, werden negative Rassenstereotypen Berichten zufolge weiterhin von den Medien instrumentalisiert. EMPFEHLUNGEN

  37. Die Arbeitsgruppe empfiehlt die folgenden Massnahmen und Ansätze, um die Schweiz in ihren Bemühungen zur Bekämpfung aller Formen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz zu unterstützen:

  38. Die Regierung und die Behörden sollten die auf internationaler Ebene eingegangenen Verpflichtungen der Schweiz und die spezifischen Empfehlungen, einschliesslich derjenigen des UNO-Ausschusses für die Beseitigung jeder Form von rassistischerDiskriminierung, der allgemeinen regelmässigen Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) und anderer Empfehlungen internationaler und nationaler Institutionen und Experten umsetzen, um die Rassendiskriminierung von Menschen afrikanischer Abstammung zu bekämpfen.

  39. Anregung an die Regierung, das Mandat der nationalen Menschenrechtsinstitution zu stärken, einschliesslich eines Mandats zur Entgegennahme und Bearbeitung von Einzelbeschwerden im Zusammenhang mit Fällen von Rassendiskriminierung, und ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen bereitzustellen, damit diese Institution ihre Aufgaben im Einklang mit den Grundsätzen betreffend den Status nationaler Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte (Pariser Grundsätze) erfüllen kann. Dazu gehören auch Massnahmen zur Gewährleistung einer wirksamen Koordinierung zwischen der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus und der neuen nationalen Menschenrechtsinstitution.

  40. Die Beseitigung des systemischen Rassismus erfordert dringliches Handeln, beginnend mit einer landesweiten Prüfung der Rassengleichheit in allen Institutionen, wobei die Erfahrungen von Menschen afrikanischer Abstammung im Mittelpunkt stehen müssen, um das Problem zu definieren und neue Ansätze und Lösungen zu entwickeln.

  41. Ihre Politik in Bezug auf nach Rassen aufgeschlüsselte Daten überdenken, da sie ihre Menschenrechtsziele solche Daten, die auf dem Grundsatz der Selbstidentifizierung beruhen, möglicherweise nicht erreichen kann. Dies um Bereiche, die weiterhin Anlass zu Besorgnis geben, zu veranschaulichen, die Entwicklung von Verbesserungen im Laufe der Zeit aufzuzeigen und es zu ermöglichen, dass rassische Ungleichheiten die Bemühungen um Abhilfe und Wiedergutmachung vorantreiben.

  42. Beauftragung von Personal mit besonderer Sachkenntnis in der Erkennung und Bekämpfung von Anti-Schwarzen-Rassismus der Strafjustiz, um Einzelhaft, Racial Profiling und den Strafvollzug bei jungen Menschen afrikanischer Abstammung unverzüglich zu überprüfen.

  43. Die Schweiz sollte eine unabhängige, parallele Überprüfung aller Fälle von Kindern in Erwachsenen- oder Quasi-Erwachsenenhaft einberufen, mit besonderem Augenmerk auf die Rolle, die die Rasse bei der Einschränkung der Rechte von Kindern gemäss der Konvention über die Rechte des Kindes gespielt haben könnte.

  44. Die Schweiz sollte echte Unabhängigkeit und Ernsthaftigkeit in die Ermittlungen und die strafrechtliche Verfolgung von polizeilichem und behördlichem Fehlverhalten einbauen. Ein unabhängiger Staatsanwalt sollte standardmässig fürdie Untersuchung polizeilichen Fehlverhaltens eingesetzt werden. Polizisten, die der Gewalt gegen Bürger beschuldigt werden, sollten unverzüglich versetzt werden, bis eine endgültige Entscheidung in dem Fall getroffen wurde.

  45. Beendigung der Straffreiheit für Polizeigewalt gegen Menschen afrikanischer Abstammung und Unterstützung des Zugangs zur Justiz für die Opfer und ihre Familien. Einrichtung eines unabhängigen Mechanismus, um alle früheren Todesfälle infolge von Polizeieinsätzen, Todesfälle in Gewahrsam und in Asylzentren, polizeiliches Fehlverhalten einschliesslich rassistisch motivierter Handlungen und Unterlassungen zu untersuchen, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen und den Opfern Wiedergutmachung zu leisten. Die Kantone sollten auch die Erfassung von Daten über Fälle von Racial Profiling, Kontrollen und Durchsuchungen, alle Formen von Polizeigewalt und Rassismus in Betracht ziehen. Ein unabhängiger Beschwerdemechanismus mit Aufsichts- und Disziplinargewalt ist für die Polizei in jedem Kanton notwendig.

  46. Gesetzliches Verbot von Racial Profiling.

  47. Schaffung von Einheiten für die Integrität von Verurteilungen in den Büros der Staatsanwaltschaft mit dem speziellen Zweck, zu überprüfen und sicherzustellen, dass Anschläge, Verhaftungen, Inhaftierungen, Verurteilungen und Strafmass nicht auf rassistischen Entscheidungen oder mangelnder Beweislage beruhen, oder dass die Rechte aller Personen, die einer strafrechtlichen Überwachung unterliegen, auf andere Weise missachtet werden.

  48. Einrichtung einer Ombudsstelle auf Bundesebene und in allen Kantonen.

  49. Medizinisches Personal sollte spezifische Informationen zu systemischem Rassismus im Gesundheitswesen erhalten, einschliesslich Forschungsergebnissen, die zeigen, wie die Entscheidungen von Ärzten Anti-Schwarzen-Voreingenommenheit widerspiegeln können. Sie sollen darüber hinaus über Mechanismen informiert werden, um ihre eigenen Voreingenommenheiten zu konfrontieren und abzuschwächen, sowie Aufklärung über rassistische Unterschiede in Bezug auf Gesundheit, Risiko und Ausprägung von Symptomen erhalten. Es ist notwendig, die Modelle der Patientenschaft zu diversifizieren, um Ärzte an Patienten afrikanischer Abstammung vertraut zu machen.

  50. Im Bildungswesen ist es dringend erforderlich, die Rolle von Lehrern, Schulverwaltern, Bildungsverantwortlichen und Schülern im systemischen Rassismus zu thematisieren, der auf allen Ebenen des Bildungswesens allgegenwärtig zu sein scheint. Altersgerechte Interventionen müssen an die Stelle einer Kultur der Verleugnung oder Schuldzuweisung treten.

  51. Die Lehrpläne müssen überarbeitet werden, um die Beiträge, die Geschichte sowie die Kultur- und Wissensproduktion von Menschen afrikanischer Abstammung einzubeziehen und die Replikation von Projektenwie die erweiterte Aufnahmeschwarzer Autorinnen und Autoren in den Bibliotheken des Kantons Waadt und die Verwendung des Kinderbuchs Ticheri a Les Cheveux Crepus(Ticheri hat krauses Haar), wie es in den Kindergärten der Stadt Genf empfohlen wird, sind notwendig.

  52. Die Regierung sollte Massnahmen ergreifen, um die Zahl der Lehrer und Akademikerinnen afrikanischer Abstammung in den Bildungseinrichtungen zu erhöhen und die erforderliche akademische Freiheit für die Vielfalt der Perspektiven zu gewährleisten.

  53. Das Erfordernis der Integration als Voraussetzung für die Legalisierung des Aufenthalts einer Person in der Schweiz sollte subjektiv ausgelegt werden, um eine Benachteiligung von schutzbedürftigen Personen wie langfristig aufenthaltsberechtigten Personen, Personen und Familien mit unterhaltsberechtigten Kindern, Flüchtlingen und Asylbewerbern zu vermeiden.

  54. In Bezug auf die Fremdplatzierung von Kindern müssen klare Richtlinien für die sofortige Überprüfung von Fremdplatzierungsentscheidungen durch ein Gericht erstellt werden, mit der Möglichkeit einer öffentlichen und in allen Sprachen zugänglichen Anhörung. Der Staat hat auch die Pflicht, klare Massnahmen auszuarbeiten, die die Familie ergreifen kann, um die Rückführung des fremdplatzierten Kindes mit aller gebotenen Schnelligkeit im besten Interesse des Kindes sicherzustellen.

  55. Dringende Verbesserung der Lebensbedingungen in den Zentren, in denen Asylbewerber ohne Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz untergebracht sind, und Sicherstellung grundlegender Dienstleistungen und des Zugangs zu medizinischer Versorgung.

  56. Mehrjährige Finanzierung von Vereinen und Projekten von Menschen afrikanischer Abstammung. Dies würde andere Massnahmen ergänzen, um Brücken zu diesen Gemeinschaftsorganisationen zu bauen, die Übermittlung von Botschaften der Regierung zu erleichtern und einen konstruktiven Dialog zu fördern.

  57. Die Lancierung der Internationalen Dekade der Menschen afrikanischer Abstammung muss durch weitere Programme und Aktivitäten in allen Kantonen ergänzt werden. 58. Nach Prüfung der Empfehlungen der Genfer Konsultationen von 2020-21 mit Menschen afrikanischer Abstammung ermutigt die Arbeitsgruppe die Regierung, die zwölfVorschläge in Genf und gegebenenfalls anderswo vollständig umzusetzen und ähnliche Konsultationen in anderen Kantonen durchzuführen.

  58. Die Arbeitsgruppe möchte erneut ihre Zufriedenheit über die Bereitschaft der Regierung zum Dialog, zur Zusammenarbeit und zur Ergreifung von Massnahmen zur Bekämpfung der Rassendiskriminierung zum Ausdruck bringen. Wir hoffen, dass unser Bericht die Regierung in diesem Prozess unterstützen wird, und wir bringen unsererseits unsere Bereitschaft zum Ausdruck, bei diesem wichtigen Unterfangen mitzuwirken.