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Schweizer Polizei: Serienmörder von Schwarzen Menschen?
Donnerstag, 09. September 2021

Lizenz zum Töten in «Selbstverteidigung» = garantierte Straffreiheit!
ERNEUTER MORD DURCH DIE POLIZEI, IN MORGES, NACH BEX, ETC.

PRESSEMITTEILUNG, 7. SEPTEMBER 2021
CRAN - Carrefour de Réflexion et d'Action Contre le Racisme Anti-Noir
Observatoire du Racisme anti-Noir en Suisse

Vier. Das ist die Zahl der Schwarzen Menschen, die seit 2016 bei Kontakten mit der Polizei im Schweizer Kanton Waadt (VD, Hauptort Lausanne), dem Weltsitz der Olympischen Spiele und ihrer humanistischen Werte, ums Leben gekommen sind. Alle vier Todesfälle fielen in die Amtszeit derselben politischen Autorität: der grünen Sicherheitsvorsteherin Béatrice Métraux (66), die seit 2013 an der Spitze dieser mordenden Polizei steht. Ist dies das Echo von Métraux’ Afrika-Erfahrung, von ihrem Aufenthalt auf jenem Kontinent, auf dem die strukturellen Verbrechen gegen Schwarze Menschen seit den Zeiten von Versklavung,

Menschenhandel, Kolonisierung, Islamisierung, Christianisierung etc. banalisiert werden und ihnen jegliche Gerechtigkeit verweigert wird? Laut der Website der Waadtländer Grünen lebte und arbeitete die gelernte Juristin zwischen 1980 und 1990 im Senegal, in Ruanda und in Mali …

Zehn. Das ist die Zahl der Schwarzen Menschen, die in der Schweiz von der Polizei in den letzten zwanzig Jahren aus dem Leben gerissen wurden. Dies zeigt die Erhebung, die von der CRAN-Beobachtungsstelle seit 2001 durchgeführt wird. Verletzte mit schweren bleibenden Beschwerden sind nicht mitgerechnet. Das jüngste Opfer wurde am 30. August 2021 auf einem Bahnsteig in Morges (Kanton Waadt) hingerichtet. Die Umstände erinnern dabei an das skrupellose Verhalten des Polizeibeamten, der George Floyd in

den Vereinigten Staaten getötet hat.

Derek Chauvin (der Mörder von George Floyd) war wahrscheinlich im Geiste bei den Polizisten dabei, als sie einen jungen Schwarzen Mann völlig ungerührt zu ihren Füssen sterben liessen, nachdem er sie laut Zeugenaussagen aus Distanz mit einem «kleinen Messer» oder sogar einem «Stein» bedroht hatte1. Er war aus seinem Wohnort Zürich gekommen, war psychisch labil. Und wurde von drei Kugeln durchlöchert. Nach den Schüssen fesselten ihn die Polizisten mit Handschellen, leerten seine Taschen, liessen ihn liegen. Erst ein Krankenpfleger, der sich zufällig auf dem Bahnsteig befand, unternahm fünf Minuten später einen Wiederbelebungsversuch. Es war zu spät. Ein weiterer Todesfall, der hätte vermieden werden können, wenn die beiden Polizisten den Mann nach der Fesselung sofort reanimiert hätten. Eine beabsichtigte Inkaufnahme der Vernichtung dieses schwarzen Körpers?

In Zürich: Polizeiwahnsinn – straflos: ein Schwarzer Mann von 13 Kugeln durchsiebt!

Die Vergabe einer Lizenz zum Töten von Schwarzen Menschen in «Selbstverteidigung» hat sich in den letzten Jahren aufgrund einer methodisch entwickelten Ad-hoc-Rechtsprechung stark intensiviert.

24. Juni 2020, Zürich. Das Gericht spricht einen Polizisten vom Vorwurf des versuchten Mordes frei, der im Dezember 2015 bei einer Kontrolle elf Schüsse auf einen äthiopischen Mann abgegeben hatte, von dem er angeblich mit einem Küchenmesser bedroht worden sei.2 Die Schussdistanz betrug «bei sämtlichen Schüssen mindestens einen halben Meter»3. Ein weiterer anwesender Polizist, der zweimal geschossen hatte, wurde nicht angeklagt. Die übrigen drei am Tatort anwesenden Polizeibeamten wurden nicht einmal vorgeladen. Der einzige Bericht über diesen Fall stammt von der Polizei. Das schwer verletzte Opfer ist bis heute noch nicht in der Lage, den Vorfall zu schildern.

Omar Mussa Ali, der seit mehr als zwanzig Jahren mit seiner Frau in der Schweiz lebt, wurde 2015 schwer krank. Die Ärzte diagnostizierten bei ihm eine paranoide Schizophrenie mit Anfällen, bei denen er nicht mehr weiss, wo er ist, was er tut oder sagt. Er ist 42 Jahre alt, kann nicht mehr arbeiten und bezieht eine Invalidenrente. Sein Zustand ist der Zürcher Polizei bekannt. Doch am 27. Dezember, nach einer Meldung seiner Frau, findet ihn eine Streife um 6 Uhr morgens mit einem Küchenmesser in der Hand auf der Strasse. Er soll die Polizei bedroht haben, indem er rief: «Kill me, kill me!» (Tötet mich, tötet mich!). Dies reichte aus, um ihn als «Terroristen» einzustufen: Nachdem er wie durch ein Wunder den örderischen Gewaltexzess der Polizeischützen überlebt hatte, wurde er beim Verlassen des

Krankenhauses sofort in Gewahrsam genommen.

Bei seinem Prozess im Jahr 2016, bei dem er wegen versuchter schwerer Körperverletzung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte angeklagt war, sah die Richterin wegen der nachgewiesenen Schizophrenie davon ab, ihn zu verurteilen. Stattdessen ordnete sie eine ambulante Therapie an. Heute leidet Omar Mussa Ali unter täglichen ständigen Schmerzen nach sechs Einschusslöchern in Kopf und Brust und ist nach wie vor entschlossen, Gerechtigkeit zu erlangen.

Immer dieselbe Farce bei Verfahren «Schwarze Person vs. Polizei»

Angesichts seiner geringen Mittel ist das für Omar Mussa Ali eine Herkulesaufgabe. Vor allem ist er machtlos gegenüber Vorgängen, die Elemente eines Justizskandals beinhalten:

  • Wenige Stunden nach dem Amoklauf und ohne eine Untersuchung abzuwarten, geben Polizei und Staatsanwaltschaft eine gemeinsame Pressemitteilung heraus, in der die schiessenden Beamten entlastet werden.

  • Obwohl fünf Polizeibeamte an den Ereignissen beteiligt waren, werden nur zwei von ihnen vorgeladen, um im Prozess gegen Omar Mussa Ali auszusagen.

  • Derselbe Staatsanwalt, der die Polizisten bereits am Tag nach ihren Verbrechen entlastet hatte, leitet 2016 auch die Untersuchung gegen Herrn Ali – noch bevor er gegen einen der Polizisten ermittelt.

  • Angesichts der Obstruktionen durch die Staatsanwaltschaft (Einstellung der Strafverfolgung gegen die Polizisten usw.) werden Omar Mussa Ali und sein Anwalt 2018 vor dem Bundesgerichtshof Berufung einlegen. Nur der Polizeibeamte, der 11 Schüsse, darunter drei in den Rücken des Opfers, abgegeben hat, wird vor Gericht gestellt. Im Jahr 2019 werden die Ermittlungen erneut demselben parteiischen Staatsanwalt anvertraut. Das Zürcher Gericht berücksichtigt einzig die verfälschende Darstellung der Polizei und folgt dem Staatsanwalt: Der Polizist wird 2020 vollständig freigesprochen!

Eine Justizfarce? Offensichtlich gilt: keine Zeugen und keine belastenden Bilder = 0 Chance angesichts einer Polizei und einer Justiz, die sich einig sind und bereit sind, alles zu tun, um Schwarze Personen von Gerechtigkeit auszuschliessen.

30. März 2021 und 19. August 2021, Bex (VD). In erster Instanz und in der Berufung stufen die Gerichte, die mit der Prüfung der «Notwehr» beauftragt waren, die Handlung eines Polizeibeamten als verhältnismässig ein. Angefochten hat die «Notwehr» die kongolesische Familie, deren Sohn Hervé Mandundu, 27, von diesem Polizisten 2016 in Bex (VD) getötet wurde.4 Der Polizist war mit vier Kollegen gekommen, um den jungen Vater zu kontrollieren, der laut Polizei «unter Drogeneinfluss» stand und einen Nachbarn mit einem Küchenmesser bedrohte. Die Polizisten hatten sich entsprechend ausgerüstet: kugelsichere Westen, messerfeste Handschuhe, taktische Schlagstöcke, Pfefferspray usw. Obwohl begleitet und in Vollmontur, beharrte der in Selbstverteidigung erfahrene und geschulte Todesschütze auf der Aussage: «Ich habe geschossen, um mein Leben zu retten.»

War dies denn die einzige Handlungsmöglichkeit der Polizei? Die Richter sind sich einig: «Notwehr». Sie tun denn auch einiges dafür, dem Polizeibeamten dieses Ergebnis zu ermöglichen:

  • Weigerung, Nachbarn anzuhören, die der Polizei als Zeugen gegenüber eher kritisch eingestellt waren

  • Weigerung, den Tatort zu rekonstruieren

  • - usw.

Eine Farce? Auch hier fehlte das nötige Gewicht von Live-Bildern.

30. August 2021, Morges. Juristisch gestärkt durch diese Urteile konnten sich die Waadtländer Polizeibeamten nun ganz bequem auf eine Wiederholungstäterschaft einrichten. Als jener Polizist mit seinen Kollegen zum Bahnhof von Morges kam, um einen Schwarzen Mann zu kontrollieren, der offenbar an einer psychischen Störung litt und mit seinem «kleinen Messer» auf die beiden zuging, schoss er dreimal, auch als dieser schon zusammengebrochen war. Ein Zeuge sagte: «Für mich war der dritte Schuss ungerechtfertigt.»5

Immerhin sind in diesem Fall glücklicherweise eindeutige und belastende Bilder verfügbar. Aber die Waadtländer Manufaktur der Straflosigkeit scheint bereits die gleiche Maskerade vorzubereiten:

  • Die Medien verschweigen den Umstand, dass es sich bei dem Opfer um eine Schwarze Person handelte, nachdem dies am ersten Tag in den RTS-Fernsehnachrichten vom 31. August 2021 erwähnt wurde. Aus Angst vor einem Aufstand von Black Lives Matter oder aus Verärgerung über die afrikanischen Botschafter, die sich angesichts der Zunahme rassistischer Polizeigewalt nach George Floyd (endlich!) verstärkt an die Behörden wenden?

  • Verbreitung von ebenso unerträglichen wie lächerlichen Theorien wie «Selbstmord durch Polizisten», eine Erfindung der US-amerikanischen Polizei,6 die offensichtlich von der Anschuldigung inspiriert ist, das Opfer einer Vergewaltigung sei für die Vergewaltigung selber verantwortlich: «Sie hat es gesucht!» …

  • Das Verfahren ist noch kaum eröffnet, da weist der Polizeikommandant dem Staatsanwalt im Radio bereits die Richtung: «Wir befinden uns hier in einer erwiesenen Notwehrsituation. (...) Ich bin der Meinung, dass dies ein Aspekt ist, den der Staatsanwalt im Auge haben wird, wenn er das Verhalten dieser Person analysiert.»7 Er erklärte die Verweigerung lebensrettender Massnahmen durch die Polizisten auch damit, dass «die Polizisten sicherstellen wollten, dass sie nicht mehr in Gefahr waren». Es scheint, dass ein Schwarzer Mann, selbst wenn er von Schüssen durchsiebt ist und mit Handschellen gefesselt leblos auf dem Boden liegt, für manche Menschen immer noch extrem gefährlich ist! ...

Sicherheitsvorsteherin Béatrice Métraux sollte zurücktreten!

In Anbetracht der obigen Ausführungen erklärt CRAN:

  • CRAN spricht der Familie des jungen Mannes, der in Morges getötet wurde, sein tiefstes Beileid aus und teilt ihren Schmerz über diesen Verlust. Mögen die Ahnen diesem Sohn die bestmögliche Ruhe schenken!

  • CRAN verurteilt mit Nachdruck die wiederholte Zerstörung des Lebens Schwarzer Jugendlicher in der Schweiz durch die Laissez-faire-Politik, die den verantwortlichen Behörden als Kompass dient. Das einzige starke Signal, das beispielsweise nach der Tragödie von Bex an eine Polizei gesendet wurde, die sich trotz ihrer erwiesenen rassistischen Gewalttätigkeit völliger Straffreiheit sicher sein konnte, bestand darin, den mordenden Polizisten mit einer Beförderung zu belohnen.

  • CRAN fordert die grüne Regierungsrätin Béatrice Métraux auf, von ihrem Amt (Umwelt, Justiz und Polizei) zurückzutreten oder das Ressort zu wechseln. Unter ihrer Leitung sind bereits vier Todesfälle zu beklagen. Wie viele schwarze Körper müssen ihre Truppen noch vernichten, bis sich ihr humanistisches Gewissen regt?

  • CRAN möchte die Aufmerksamkeit der Behörden auf die zunehmende Verschlechterung des Images des Kantons Waadt, der Stadt Lausanne wie auch der gesamten Schweiz in Bezug auf die wiederkehrenden Morde an Schwarzen Menschen lenken. Die Darstellung einer «Waadtländer/Schweizer Polizei, die Schwarze tötet» (mit Unterstützung der Justiz) beunruhigt viele Menschen afrikanischer Abstammung mit internationalem Ansehen, die immer sensibler für den strukturellen Ausdruck des anti-schwarzen Rassismus und die Missachtung seiner neuen Grenze werden: «Black Lives Matter»!

  • CRAN fordert eine Ausweitung des Derek-Chauvin-Effekts, indem in der Schweiz zum ersten Mal ein Polizist verurteilt wird, der einen Schwarzen Menschen getötet hat. Der Fall des jungen Schwarzen Mannes, der in Morges erschossen wurde und zur Hälfte aus der Schweiz stammt, könnte diesen Anfang machen. Sein Tod, der Tod aller Schwarzen Personen und die durch ungesühnte Polizeigewalt versehrten Körper, wie der von Kugeln durchbohrte Körper von Omar Mussa Ali, werden nie aufhören, das Bewusstsein der Schwarzen Menschen in der Schweiz und im Ausland zu erschüttern.

Für den Verwaltungsrat des CRAN, die Sprecher:

  • André LOEMBE, Vizepräsident (079 345 08 52)

  • MUTOMBO Kanyana, Generalsekretär (079 754 54 85)

MITTEILUNG ZUR INFORMATION AN:

  • Bundesrätin (Vorsteherin) für Justiz und Polizei, Bern

  • Kantonsrätin (Vorsteherin) für Justiz und Polizei, Lausanne

  • Staatsrat (Regierung) des Kantons Waadt, Lausanne

  • Präsident des Internationalen Olympischen Komitees, Lausanne

  • Generalstaatsanwalt des Kantons Waadt, Lausanne

  • Polizeikommandant des Kantons Waadt, Lausanne

  • Ständiger Delegierter der Afrikanischen Union beim Büro der Vereinten Nationen in Genf

  • Botschafterinnen und Botschafter afrikanischer und nicht-afrikanischer Länder in der Schweiz, Bern und Genf

  • Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR), Bern

  • Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte, Genf

  • UN-Sonderberichterstatter für Rassismus, Genf

  • UN-Kommission für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD), Genf

  • Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), Strassburg

  • Nationale und internationale Presse in der Schweiz

  • Medien in afrikanischen Ländern

  • Afrikanische NGOs und Verbände

  • Internationale NGOs, die sich für den Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte einsetzen

Der Text wurde aus dem Französischen ins Deutsche übersetzt. Allein die französische Version ist verbindlich.

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  1. Zur Tragödie von Morges, siehe insbesondere: Journal de Morges, 31.8.2021, 20 Minutes, 31.8.2021 und folgende.

  2. Wir beziehen uns hier hauptsächlich auf den Bericht, der auf der Website der Republik (25.06.2020) veröffentlicht wurde (Verfasserin: Brigitte Hürlimann): www.republik.ch/2020/06/25/herr-ali-und-die-polizei

  3. 24 Heures, 5.4.2019

  4. Zur Tragödie von Bex siehe Le Matin, 31.3.2021; 24 Heures, 31.3.2021; 20 Minutes, 22.3.2021; CRANPressemitteilungen vom 14.11.2016 und 23.4.2021.

  5. 20 Minuten, 31.8.2021

  6. Die These wurde von einer Vertreterin der Organisation «Stop Suicide» geäussert, die um einen Beitrag gebeten wurde (20 Minutes, 1.9.2021).

  7. Interview mit dem Waadtländer Polizeikommandanten (RTS, Sendung Forum vom 3.9.2021).